Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der Sektion Konstanz des DAV e.V.
Gültig für Touren, Ausbildungen, Kurse, Veranstaltungen, u. ä. (im Folgenden „Tour“ genannt) der Sektion Konstanz des Deutschen Alpenvereins (DAV) e. V. (im Folgenden „Sektion“ genannt). Die Touren werden von ehrenamtlichen Tourenleiter*innen (im Folgenden „Tourenleitung“ genannt) geführt.
Mit der Anmeldung erklärt sich der*die Teilnehmer*in (im Folgenden „Teilnehmender“ (m/w/d) genannt) mit den nachstehenden Bestimmungen einverstanden:
1. Anmeldung
Die Anmeldung für die jeweilige Tour erfolgt für jeden Teilnehmenden online über das Tourenbuchungssystem auf der Internetseite der Sektion.
1.1. Für die Teilnahme an einer Tour ist eine Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein, im Schweizer Alpinclub oder dem Österreichischen Alpenverein Voraussetzung.
1.2. Mit der Anmeldung zu einer Tour bestätigt der Teilnehmende verbindlich, dass er die im Tourenprogramm angegebenen Voraussetzungen erfüllt, dass er sich des immanenten Risikos des Bergsports bewusst ist und er bereit ist, dieses einzugehen. Mit dem Erscheinen bei einer Tour bestätigt er, dass er physisch und psychisch den Tourenanforderungen gewachsen ist. Die Leistungsfähigkeit muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit gerecht werden, dass die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird. Die Tourenleitung kann den Teilnehmenden im Vorfeld von der Tour ausschließen. Gründe hierfür können z. B. sein: Teilnehmender scheint den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen, Nichterscheinen bei der Vorbesprechung oder einer Testtour.
1.3. Bei einer bereits begonnenen Tour ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert oder gefährdet ist, die von der Tourenleitung geforderte Ausrüstung nicht vorhanden ist oder die Anweisungen der Tourenleitung nicht befolgt werden (ebenso für zukünftige Veranstaltungen). Eine nach Tourenbeginn festgestellte Fehleinschätzung des eigenen Könnens rechtfertigt keine Erstattung der Tourengebühr.
1.4. Bei Hochtouren, Klettertouren und Skihochtouren sowie bei entsprechenden Kursen nach Unterweisung wird in selbstständigen Seilschaften gegangen. Wenn der Teilnehmende ein gesundheitliches Problem (z. B. Allergie, Verletzung, Diabetes etc.) hat, das den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnte, ist er verpflichtet, die Tourenleitung darüber bereits bei der Anmeldung, auf jeden Fall so früh wie möglich, zu informieren.
1.5. Mit der Online-Anmeldung wird eine Teilnahmegebühr fällig. Diese ist unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Anmeldefrist, über die im Anmeldevorgang gewählte Bezahlmethode zu zahlen.
1.6. Die Sektion kann einen angemessenen Vorschuss für die von ihr zu leistenden Vorauszahlungen für Nebenkosten (z. B. Hüttenreservierungen, Mietwagenreservierungen, Bahntickets u. a.) verlangen. Über die voraussichtliche Höhe dieser Nebenkosten gibt die Tourenleitung auf Wunsch Auskunft. Diese Vorauszahlungen, die in der Tourenbeschreibung aufgeführt sind, sind in der Regel direkt bei Anmeldung auf die angegebene Bankverbindung zu überweisen.
1.7. Der Teilnehmende wird automatisiert über den Zahlungseingang und seine Teilnahme informiert. Falls die Zahlung der Tour- / Kursgebühr oder des angeforderten Vorschusses nicht fristgerecht eingeht, kann die Tourenleitung Teilnehmende von der Tour ausschließen und z. B. neue Teilnehmende von der Warteliste in die Tour aufnehmen.
1.8. Für Touren mit begrenzter Teilnehmendenzahl kann eine Warteliste gebildet werden.
2. Gebühren
Der Preis beinhaltet, soweit nicht anders angegeben, ausschließlich die Tour- bzw. Kursgebühr (Teilnahmegebühr).
2.1. Eintrittsgelder und Sachkosten sind vom Teilnehmenden stets zusätzlich zu tragen. Jeder Teilnehmende muss selbst für die während der Tour entstehenden Kosten (Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung, Lift, Transport etc.) aufkommen, es sei denn, es ist in der Tourenausschreibung ausdrücklich anderweitig beschrieben. Über den ungefähr zu erwartenden Umfang der voraussichtlich entstehenden Kosten erteilt die Tourenleitung Auskunft.
2.2. Bei Veranstaltungen mit Übernachtungen werden grundsätzlich sowohl Quartier als auch Verpflegung bereits im Vorfeld gebucht. Es besteht kein Anspruch auf ein Einzelzimmer.
2.3. Vorauszahlungen für Nebenkosten (z. B. Übernachtungsgebühren, Bahntickets, Mietwagen), die von der Sektion als Sicherungsanzahlung im Voraus an Dritte zu leisten sind, können nur zurückerstattet werden, wenn diese darauf verzichten oder der gebuchte Platz anderweitig vergeben werden kann. Falls durch die Abmeldung weitere Kosten entstehen, sind diese vom zurücktretenden Teilnehmenden (neben etwaigen Stornogebühren, siehe 7.) zu ersetzen.
2.4. Finanziell schwächer gestellte Personen und Personen in schulischer / beruflicher Ausbildung können mit einem formlosen Antrag in der Geschäftsstelle einen 50%-Rabattcode für die Tour-/Kursgebühr der Sektionsveranstaltungen aus dem Tourenprogramm erhalten.
3. Absagen durch die Sektion
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl, aus Sicherheitsgründen, wegen ungünstiger Witterungs- und Schneeverhältnisse oder bei Ausfall der Tourenleitung ist die Sektion berechtigt, die Tour abzusagen.
3.1. In diesen Fällen werden die Tour- bzw. Kursgebühr bzw. etwaige Vorauszahlungen hierauf und Vorauszahlungen für Nebenkosten (z. B. Hüttenreservierungen, Mietwagenreservierungen, Bahntickets u. a.) vollständig erstattet.
3.2. Bei Ausfall der Tourenleitung kann die veranstaltende Sektion einen Ersatzleitenden einsetzen. Der Wechsel der Veranstaltungsleitung oder eine zur Durchführung der Veranstaltung notwendig gewordene Zieländerung bei Touren berechtigen nicht zum Rücktritt bzw. zu Erstattungsansprüchen bezüglich der Tour-/Kursgebühr.
4. Abbruch der Veranstaltung durch die Sektion
Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus einem anderen besonderen Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung der Tour- / Kursgebühren und etwaigen Vorauszahlungen – auch bezüglich der Nebenkosten. Eine mangelhafte Erfüllung des Vertrages kann daraus nicht abgeleitet werden.
5. Verspätete Anreise, vorzeitige Abreise oder Ausschluss
Bei verspäteter Anreise, vorzeitiger Abreise, Erkrankung oder Unfall während der Veranstaltung oder bei Ausschluss durch die Tourenleitung nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung der Gebühren bzw. hierauf und auf die Nebenkosten geleisteten Vorauszahlungen.
6. Stornierung durch den Teilnehmenden
6.1. Tritt der Teilnehmende nach Anmeldeschluss von der Tour zurück und kann der Platz nicht anderweitig vergeben werden, verlangt die Sektion eine Stornogebühr. Diese beträgt: bis 4 Wochen vor Beginn: 5 € Anmeldegebühr / bis 2 Wochen vor Beginn: 75 % der Tourengebühr, mindestens 5 € / danach: volle Tourengebühr.
6.2. Außerdem kann die Sektion Ersatz für die von ihr geleisteten Vorauszahlungen von Nebenkosten (z. B. Hüttenreservierungen, Mietwagenreservierungen, Bahntickets u. a.) verlangen. Auf die Zahlung besteht nur dann kein Anspruch, wenn die Dritten diesbezüglich auf Zahlung verzichten oder der gebuchte Platz anderweitig vergeben werden konnte. In diesem Fall werden nicht verbrauchte Vorauszahlungen des Teilnehmers zurückerstattet.
6.3. Wir empfehlen diesbezüglich den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchkostenversicherung (DAV-Zusatzversicherung für einzelne Mitglieder kann separat abgeschlossen werden).
6.4. Die Stornogebühren (6.1.) und ausgelegte Nebenkosten (6.2.) werden per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen, falls nicht bereits vorab bezahlt.
7. Fahrtkosten
7.1. Anfahrt mit ÖPNV: Der Teilnehmende kann bei der Anmeldung über das Buchungssystem entscheiden, die Anreise zur Tour mit dem Öffentlichen Personen-Nahverkehr durchzuführen. Ist die Tour nicht als offizielle ÖPNV-Tour ausgeschrieben, ist der Teilnehmende selbst dafür verantwortlich rechtzeitig am vereinbarten Treffpunkt zu sein, auf eventuelle Verspätungen kann keine Rücksicht genommen werden. Den Nachweis über die Fahrt mit dem ÖPNV (Fahrscheinbelege) kann die Geschäftsstelle in Einzelfällen genauer prüfen.
7.2. Anfahrt mit Privat-PKW: Der Teilnehmende ist einverstanden, dass die Fahrtkosten gleichmäßig auf alle Teilnehmenden umgelegt werden. In der Regel gilt folgende Formel: (Anzahl der Fahrtkilometer * 0,40 € * Anzahl Autos) / Anzahl Teilnehmende. Fahrtkilometer sind die doppelte Entfernung vom ersten offiziellen Treffpunkt zum Ziel plus weitere notwendige Fahrten am Ziel.
8. Haftungsbegrenzung
Eine Haftung der Sektion und des Deutschen Alpenvereins e. V. (DAV) und der von ihr beauftragten Personen für Schäden, die einem Teilnehmenden bei der Benutzung der Vereinseinrichtungen oder bei der Teilnahme an Veranstaltungen des Vereins, insbesondere den o. g. Touren, Ausbildungen und Kursen entstehen, ist über den Umfang der vom DAV abgeschlossenen Versicherungen hinaus auf die Fälle beschränkt, in denen einem Organmitglied oder einer sonstigen für die Sektion tätigen Person, für die die Sektion bzw. der Verein nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
9. Weitere Hinweise zu Touren und Anmeldung
Weitere Touren können kurzfristig geplant und durchgeführt werden. Sie gelten als Sektionsveranstaltung, wenn sie durch die Beisitzer für Touren und Ausbildung im Vorstand bestätigt werden. Sie werden im Tourenprogramm unter „Veranstaltungen“ auf der Internetseite der Sektion veröffentlicht.
10. Bildrechte
Der Teilnehmende ist mit der Veröffentlichung von Veranstaltungsfotos für Vereinszwecke einverstanden.
11. Datenschutz
Der Teilnehmer ist einverstanden, dass seine Kontaktdaten in der Datenbank des Onlinebuchungssystems zwischengespeichert werden. Diese Daten werden u. U. von der Veranstaltungsleitung zur gegenseitigen Kontaktaufnahme an die anderen Teilnehmenden weitergegeben. Diese Daten werden spätestens zum Jahresende aus der Datenbank gelöscht.