Mitgliedsbeiträge

Auf der Mitgliederversammlung am 16. Juli 2020 wurden die Mitgliedsbeiträge zum 01.01.2021 angepasst - hier die ab diesem Zeitpunkt gültigen Beiträge in den jeweiligen Kategorien:

Kategorie

Beschreibung

Bedingungen

Jahresbeitrag

Aufnahmegebühr

A-Mitglied

Mitglieder mit vollem Beitrag

Mitglieder ab dem vollendeten 25. Lebensjahr

75,00 €

15,00 €

B-Mitglied

Mitglieder mit ermäßigtem Beitrag

  1. Ehe-/Lebenspartner*in eines A-Mitglieds bei identischem Wohnsitz und Konto
  2. Senior*innen ab dem 70. Lebensjahr (auf Antrag)
  3. Schwerbehinderte mit mindestens 50%-Grad einer Behinderung

40,00 €

15,00 €

C-Mitglied

Gast-Mitglieder

A-/B-Mitglied einer anderen DAV-Sektion

25,00 €

-

D-Mitglied

Junior*innen

Junior*innen ab dem vollendeten 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr

40,00 €

15,00 €

K-/J-Mitglied

Kinder und Jugendliche

Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

27,00 €

 -

Familie

Familien

Beide Eltern und alle Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei identischem Wohnsitz und Konto

125,00 €

30,00 €

Alleinerziehend

Alleinerziehende

Ein Elternteil und alle Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei identischem Wohnsitz und Konto

85,00 €

15,00 €

 

Anmerkungen

  • Die Mitgliedschaft beginnt mit der vorliegenden Erteilung einer Einzugsermächtigung unter Angabe einer gültigen IBAN-Nummer (s. Aufnahmeantrag).
  • Bei einem Eintritt in die Sektion ab 01.09. eines Jahres halbieren sich die Jahresbeiträge für das laufende Jahr (nicht aber die Gebühren).
  • Der Jahresbeitrag wird Anfang Januar abgebucht.
  • Bankgebühren für Rücklastschriften werden dem Mitglied in Rechnung gestellt, wenn der Grund der Rücklastschrift vom Mitglied zu vertreten ist.
  • Kündigungen und Sektionswechsel für das Folgejahr sind der Geschäftsstelle bis spätestens einen Monat vor Ablauf eines laufenden Jahres mitzuteilen.
  • Die Sektion nimmt am automatischen Ausweisversand des DAV teil, die Ausweise werden - nach Haushalten sortiert - direkt verschickt. Die Barzahler-Ausweise werden durch die Sektion verschickt.
  • Mitglieder, die kein Lastschriftmandat erteilen, werden in den Barzahler-Service aufgenommen. Dafür ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,- € pro Haushaltsgemeinschaft zu entrichten.
  • Für die Ausstellung eines Ersatzausweises bei Diebstahl oder Verlust wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,- € erhoben.