Um die Antwort vorwegzunehmen: Sie endet gar nicht. Wer wieweit und wofür auf einer Bergtour verantwortlich ist und welche rechtlichen Folgen ein Bergunfall nach sich ziehen kann, betrachten wir etwas genauer.
Klar sein dürfte: Bergsport birgt Risiken. Und vor jeder Tour muss man sich fragen: Bin ich den Anforderungen gewachsen? Bringe ich genug Erfahrung mit? Habe ich die richtige Ausrüstung? Wie ist die Wetterlage? Und das gilt sowohl bei eigenen Unternehmungen mit der Familie oder im Freundeskreis als auch auf einer Tour mit der DAV-Sektion.
Gemeinschaftstouren, Führungstouren – wo liegt der Unterschied?
Verabreden sich DAV-Mitglieder zu einer Bergtour, ohne dass eine Person dabei ausdrücklich als „Tourenführer*in“ benannt ist, spricht man von einer Gemeinschaftstour. Dabei geht man davon aus, dass die Teilnehmer*innen die Tour selbstständig und eigenverantwortlich durchführen können. Alle Entscheidungen werden gemeinsam getroffen. Auch Trainer*innen oder Fachübungsleiter*innen können eine Gemeinschaftstour organisieren, ohne dass sie dadurch automatisch eine besondere Verantwortung für andere übernehmen. Zu einer faktischen Verantwortung kann es nur dann kommen, wenn der*die Trainer*in oder Fachübungsleiter*in einen Unfall aufgrund der absolvierten Ausbildung (Stichwort Garantenstellung) hätte voraussehen müssen.