Kündigung

Die Mitgliedschaft in der Sektion Konstanz des DAV e.V. kann bis zum 30. November eines Jahres schriftlich (am einfachsten per Email an info@dav-konstanz.de) gekündigt werden. Die Mitgliedschaft endet dann am 31. Dezember des laufenden Jahres und der Mitgliedsausweis verliert am 1. Januar des folgenden Jahres seine Gültigkeit.

Wir möchten gerne mehr über deine Kündigungsgründe erfahren: www.alpenverein.de/kuendigungsumfrage

Der Austritt aus dem DAV will gut überlegt sein.
Einige der Nachteile wären zum Beispiel:

  • kein Rabatt mehr im Kletterwerk in Radolfzell und in den Kletterhallen der anderen DAV-Sektionen
  • höhere Übernachtungspreise auf Alpenvereinshütten, u.a. Konstanzer Hütte
  • kein exklusiver Zugang zu vielen Selbstversorgerhütten, u.a. Gauenhütte
  • der weltweite Versicherungsschutz bei Unfällen im Gebirge entfällt
  • das Abo des Mitgliedermagazins DAV Panorama und der Sektions-Mitteilungen endet
  • keine Unterstützung mehr für das alpine Wegenetz

Wie können wir dich unterstützen?
Willst du in eine andere Sektion wechseln und uns dennoch verbunden bleiben, kannst du deine bestehende Mitgliedschaft in eine vergünstigte Gastmitgliedschaft (C-Mitglied) ändern und somit weiterhin alle unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Umständen ist es auch möglich, dir einen ermäßigten Beitrag anzubieten. Solltest du arbeitslos, schwerbehindert oder alleinerziehend sein, nimm bitte Kontakt mit uns auf und wir finden gemeinsam eine Lösung.