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Benutzungsordnung Kletterwerk

15.07.2026

Aktualisierung zum 15.08.2026

Die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Besucherinnen und Besucher im Kletterwerk Radolfzell stehen für uns an erster Stelle.

Deshalb haben wir unsere Benutzungsordnung überarbeitet und an die aktuelle Muster-Benutzungsordnung des Deutschen Alpenvereins (DAV) angepasst.

Mit der Aktualisierung orientieren wir uns an den heutigen Sicherheitsstandards sowie an Regelungen, die inzwischen in den meisten Kletter- und Boulderhallen selbstverständlich sind.

Was ändert sich?

Die Benutzungsordnung wurde in verschiedenen Bereichen aktualisiert und ergänzt. Dazu gehören insbesondere:

  • aktuelle Sicherheits- und Verhaltensregeln,
  • Regelungen zur Nutzung von Selbstsicherungsautomaten (Auto-Belays),
  • Klarstellungen zur Nutzung unserer Kletter- und Boulderanlage.
  • Neu im Hallenalltag: Künftig gilt in unserer Halle ein einheitlicher Standard für Bekleidung:
    • Shirt tragen – kein oberkörperfreies Klettern (auch im Außenbereich).
    • Schuhe tragen – bitte nicht barfuß durch die Halle laufen.

Diese Regelung dient einem respektvollen Miteinander, einem angenehmen Aufenthalt für alle Besucherinnen und Besucher sowie einem sicheren und hygienischen Hallenbetrieb. Gleichzeitig orientieren wir uns damit an den Standards, die heute in den meisten Kletterhallen gelten.

Die neue Benutzungsordnung tritt am 15.08.2026 in Kraft.

Die vollständige Benutzungsordnung findet ihr hier.

 

Information für Bestandskundinnen und Bestandskunden

Solltet ihr mit den Änderungen nicht einverstanden sein, könnt ihr diesen innerhalb von drei Wochen nach Veröffentlichung schriftlich widersprechen.

Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch und nutzt ihr das KLETTERWERK nach dem 15.08.2026 weiterhin, gelten die aktualisierten Regelungen als Bestandteil des bestehenden Nutzungsverhältnisses.

Bei Fragen sind wir jederzeit gerne persönlich oder per E-Mail für euch da.